Markenrecht

Schon lange sind nicht mehr nur Anlagegüter und Forderungen gegenüber Dritten wichtige Bewertungsgrößen für Unternehmen in der heutigen Wirtschaftsgesellschaft. Marken können einen immensen immateriellen Wert erlangen und damit zu einem wertbestimmenden Faktor werden.

MARKENRECHT.
National und international geschützt.

Gerade die Marktposition ist ein wichtiges Kriterium. Und die ist in der Regel umso höher, je mehr das Unternehmen bzw. die Marke in der Wirtschaft bekannt ist. Vor diesem Hintergrund spielen die Kennzeichnungsrechte von Marken und die Durchsetzung dieser Rechte eine immer größere Rolle. Den Beleg dafür findet man in den kontinuierlich steigenden Anmeldezahlen von Markenrechten bei Markenämtern. Dies wirkt sich auch auf die Namensfindung in der Namingagentur aus.

ANMELDUNG VON MARKENNAMEN

Die Anmeldung von Markennamen erreichte 2022 fast die Vierzehn-Millionen-Marke. Markenanmeldungen in Asien sind in den letzten zehn Jahren signifikant gestiegen. Die internationale Schutzfähigkeit eines neuen Markennamens ist die damit zunehmend große Aufgabe in der Namensfindung.

Markenanmeldungen nach Nizza-Klassifikation - Top 10 Anmelde-Länder und Top 5 Anmelde-Klassen. Angaben aus den Statistiken der WIPO, World Intellectual Property Organisation.

Nationales und internationales Markenrecht

Das deutsche Markenrecht ist wie jedes andere nationale Markenrecht von internationalen und supranationalen Rechtsnormen beeinflusst. Am bekanntesten ist sicher das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) von 1891. Es ist ein sehr altes Abkommen, dass Ländern aus Verbandsstaaten die Möglichkeit einräumt, national eingetragene Marken in einem anderen Verbandsstaat zu schützen. Damit werden aus nationalen Marken international registrierte Marken (IR).

Das Markenrecht ist ein Kennzeichnungsrecht und benennt, was als Marke geschützt werden kann. Wortmarken und Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind schutzfähig, ebenso Bildmarken und Wort-Bild-Marken. Auch für Farbmarken, Hörmarken, Claims, Werbeslogans, dreidimensionale Marken und Werktitel kann Markenschutz erworben werden. Geografische Herkunftsangaben können hingegen nicht als das individuelle Recht eines Einzelnen geschützt werden.

Schutz- und Eintragungshindernisse

Inhaber von Markenrechten kann im Prinzip jeder sein, darunter natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften.

Markenrechte können nicht entstehen, wenn absolute Schutz- oder Eintragungshindernisse vorliegen. Die fehlende Unterscheidungskraft ist beispielsweise ein solches Hemmnis. Auch ein konkretes Freihaltebedürfnis kann eine Eintragung behindern, da kein Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr eine allgemeine Bezeichnung zu seinem Nutzen monopolisieren darf. Nach Einreichung und während der Widerspruchsfrist können prioritätsältere Markeninhaber wegen Verwechslungsgefahr eine Eintragung zum Schutz der eigenen Marke blockieren, wenn es gleiche Waren- oder Dienstleistungsarten betrifft. Dies kann auch nach erfolgreicher Markeneintragung noch passieren. Deshalb ist eine gründliche Markenrecherche in der Phase der Namensfindung in der Namingagentur von hoher Bedeutung.

Markenrecht erwerben, Marke aktiv nutzen

Es ist noch nicht einmal erforderlich, einen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um ein Markenrecht zu erwerben. Wichtig ist hier nur der Prioritätsgrundsatz. In einem Kollisionsfall steht demjenigen das Markenrecht zu, der es als Erster erworben hat. Im Fall einer eingetragenen Marke im Markenregister eines Landes lassen sich die Daten der Anmeldung und der späteren Eintragung zweifelsfrei bestimmen. Das Markenrecht kann für die Dauer von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eingetragen und dann immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Mit dem Markenrecht ist die Nutzung verbunden. Ist die Marke fünf Jahre nachweislich ungenutzt, kann ein anderer Anspruch darauf erheben.

Neben der nationalen Marke gibt es für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Gemeinschaftsmarke, die einheitlich gilt. Das zentrale Anmelde- und Eintragungsverfahren macht die Markenregistrierung einfacher und kostengünstiger, gleichzeitig gewährt die Gemeinschaftsmarke ein EU-einheitliches absolutes Recht, das dem europäischen Rechtsgrund entspringt und europaweit Wirksamkeit hat.

Madrider Markenabkommen

Dem internationalen Markenrecht, kurz der IR-Marke, liegen zwei Abkommen zugrunde: Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich dabei um das Madrider Markenabkommen (MMA) von 1891 in der Stockholmer Fassung von 1967 und um das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) von 1989. Ist eine Marke in einem sogenannten Abkommensland registriert, kann durch eine einer Eintragung Abkommensland ein Markenrecht erlangt werden. Die IR-Marke ist aber kein eigenständiges Markenrecht, vielmehr ist sie eine Summe von nationalen Markenrechten.

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