Markenanmeldung

Bei der Beratung und der Markenanmeldung bei nationalen und internationalen Markenämtern arbeiten wir in der Namingagentur eng mit einer spezialisierten Sozietät in München zusammen. Und im Rahmen von Naming-Prozessen jederzeit auch mit den Rechtsabteilungen der Kunden oder deren Markenanwälten.

MARKENANMELDUNG.
Der Weg zum Recht.

Durch die Markenanmeldung beim zuständigen Patent- und Markenamt erlangt der Markeninhaber mit dem Markenschutz ein absolutes Schutzrecht. Der Markenname allein oder in Kombination mit dem Schutz der visuellen Marke, dem Logo, kann sich zu einem immateriellen Vermögensgegenstand entwickeln, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmacht.

Vor der erfolgreichen Markenanmeldung sind verschiedene Fragen zu beantworten:

  • Hat die Marke ausreichend Unterscheidungskraft?
  • Gibt es Schutzhindernisse, die gegen die Markeneintragung sprechen?
  • Existieren ältere Rechte, die einer erfolgreichen Markenanmeldung im Wege stehen?
  • Welche Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke) ist die Richtige?
  • Wie ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen zu verfassen?
  • Welche Waren und Dienstleistungen sind untereinander verwechselbar?
  • Welche Kennzeichen sind untereinander verwechselbar?

Weitere Informationen zur Markenanmeldung

Auf den Seiten des DPMA Deutsches Patent- und Markenamt finden Sie weiterführende Informationen zur Markenanmeldung in Deutschland … https://www.dpma.de/marken/index.html

Auf den Seiten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) lesen Sie mehr über die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke für Europa und den Weg der Eintragung … https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/route-to-registration

Internationale Anmeldungen in Drittländern erfordern immer die Unterstützung durch einen deutschen Markenanwalt und einen Korrespondenzanwalt im jeweiligen Land.

INCREON

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